1942
Der Käufer von Marken mit NS-Symbolen verpflichtet sich, diese nur für historisch-wissenschatliche Sammelzwecke zu erwerben und in keiner Weise zu propagandistischen Zwecken im Sinne des Paragraphen 86 StGB zu benutzen. |
1943
Der Käufer von Marken mit NS-Symbolen verpflichtet sich, diese nur für historisch-wissenschatliche Sammelzwecke zu erwerben und in keiner Weise zu propagandistischen Zwecken im Sinne des Paragraphen 86 StGB zu benutzen. |